Am 1. Januar 2005 trat das neue Zuwanderungsgesetz in Kraft. Durch das Gesetz werden erstmalig staatliche Integrationsangebote für Zugewanderte gesetzlich geregelt. Den Kern staatlicher Integrationsmaßnahmen und Bemühungen bilden dabei die Integrationskurse.
Der Integrationskurs richtet sich an nicht mehr schulpflichtige Migranten und Migrantinnen, die über keine oder nicht ausreichende Sprachkenntnisse verfügen.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ist zuständig für die Entwicklung von Grundstruktur und Lerninhalten der Integrationskurse sowie deren Durchführung. Die Integrationskurse werden in Zusammenarbeit mit Ausländerbehörden, dem Bundesverwaltungsamt, Kommunen, Migrationsdiensten und Trägern der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem zweiten Buch Sozialgesetzbuch durchgeführt und gewährleistet ein ausreichendes Kursangebot. Der TUH-Bildungszentrum gGmbH ist ein anerkannter Träger des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge für Integrationskurse.