Aktivierungsmaßnahme (AVGS)
Aktivierungsmaßnahmen (Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung) sind ein Instrument der Arbeitsförderung. Ziel dieser Maßnahmen ist, Arbeitslose, Arbeitsuchende und Ausbildungsuchende bei ihrer beruflichen Eingliederung zu unterstützen.
-
SOZIALES COACHING-MOBILES COACHING für Frauen
SOZIALES COACHING-MOBILES COACHING-
Insbesondere für Frauen
Unser Angebot ist ein flexibles Coaching für Migrantinnen, die sich vom Arbeitsmarkt entfernt haben und Unterstützung für ihren Integration Prozess benötigen. Den angesprochenen Frauen mangelt es oft an Selbstvertrauen, dem Wissen um ihre Kraft und Fähigkeiten, an Kenntnissen über verfügbare Strukturen und Angebote-und die Zuversicht, etwas erreichen zu können. Durch motivierende Einzelgespräche, die auch im häuslichen Feld stattfinden können, unterstützen wir die Frauen, die Problematiken zu erkennen, zu akzeptieren und sie zu bearbeiten. Hierfür greifen wir auch auf unsere Netzwerke zu örtlichen Institutionen zurück und agieren als Bindeglied zu Fachdiensten.
ZIELGRUPPE: Erwerbsfähige leistungsberechtigte Frauen in verfestigen Leistungsbezug
ZIELSETZUNGEN:
• Stabilisierung der individuellen Lebenslage
• Entwicklung realistisch erreichbare Ziele
• Heranführung an den Ausbildungs-und Arbeitsmarkt
INHALTE:
• Strukturelle Unterstützung, Förderung von alltagpraktischen Kompetenzen
• Organisation des Zugangs zu Netzwerkpartnern, Überleitung in eine therapeutische Betreuung
• Unterstützung beim Abbau von Vermittlungshemmnissen im persönlichen Bereich u.a. Persönlichkeits- Verhaltenstraining)
• Entwicklung von persönlichen Bewerbungsstrategien mit direktem Bezug zum Ausbildungs-und Arbeitsmarkt sowie beschäftigungsorientiertem Coaching
ZEITLICHER UMFANG
• Teilnahmedauer bis zu 16 Wochen
• Wöchentliche Gesprächszeit ist flexibel
VORETEILS-ÜBERSETZUNG
• Jeder Teilnehmende hat einen festen Ansprechpartner.
• Es finden ausschließlich Einzelberatung statt.
• Der Coach ist mobil, berät die Teilnehmenden bei Bedarf auch im häuslichen Umfeld und begleitet sie auch bei Terminen.
RECHTSGRUNDLAGE §45 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 (AVGS 01)
-
Jobcoaching - IT-Neue Medien
Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum.
-
Einzelcoaching - Existenzgründung
Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum.
-
Einzelcoaching - Coaching
Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum.
-
ProfilPass - Kompetenzfeststellung
Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum.